Antworten für Kanzleien, Sachbearbeitung und Dienstleister — beschreibend aus Sicht der Buchhaltungspraxis. Die rechtliche Einordnung im Einzelfall trifft der Verwalter; verbindliche Rechts- und Steuerauskünfte geben die Berufsträger.
Gemeint ist die laufende Buchhaltung im Insolvenzverfahren — vor allem dann, wenn der Betrieb fortgeführt wird und täglich neue Geschäftsvorfälle entstehen. Sie unterscheidet sich von normaler Buchhaltung in drei Punkten: Jedes Verfahren ist strikt getrennt zu führen, Verbindlichkeiten müssen nach ihrem Entstehungszeitpunkt unterschieden werden (vor oder nach Eröffnung), und neben der klassischen Buchführung wird eine Rechnungslegung nach Zahlungsflüssen für Gericht und Gläubiger gebraucht. flexx·Insolvenz bildet genau diese drei Besonderheiten ab.
Von Betriebsfortführung spricht man, wenn der Geschäftsbetrieb des Schuldners im Insolvenzverfahren weiterläuft — etwa um Werte für eine Sanierung oder einen Verkauf zu erhalten oder begonnene Aufträge zu Ende zu bringen. Verantwortlich ist je nach Konstellation der (vorläufige) Insolvenzverwalter oder die Eigenverwaltung. Praktisch bedeutet das: Einkauf, Rechnungen, Löhne, Bank — ein laufender Betrieb mit hunderten Belegen, der eine eigene, saubere Buchhaltung braucht. Genau dafür ist flexx·Insolvenz gebaut.
Vereinfacht: Insolvenzforderungen sind Verbindlichkeiten, die vor der Verfahrenseröffnung begründet wurden (§ 38 InsO) — sie werden zur Tabelle angemeldet und quotal bedient. Masseverbindlichkeiten entstehen durch die Verwaltung der Masse oder nach Eröffnung, etwa aus der Betriebsfortführung (§ 55 InsO) — sie sind vorab aus der Masse zu berichtigen. Für die Buchhaltung heißt das: Das Rechnungsdatum im Verhältnis zum Eröffnungsdatum ist das erste Sortierkriterium. flexx·Insolvenz nimmt diese Vorklassifizierung automatisch vor; die rechtliche Einordnung im Einzelfall trifft der Verwalter.
Weil im Verfahren der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung gilt: Wer eine Insolvenzforderung außerhalb der Quote bezahlt, bevorzugt einen Gläubiger — mit Haftungsrisiken für die Beteiligten. Deshalb setzt flexx·Insolvenz bei als Insolvenzforderung eingeordneten Belegen automatisch eine Zahlsperre: Sie erscheinen in keinem Zahllauf, egal wer sie freigeben will. Aufheben kann das nur eine bewusste, protokollierte Entscheidung.
Eine Rechnungslegung nach tatsächlichen Zahlungsflüssen über die Geldkonten — nicht nach Ertrag und Aufwand. Sie zeigt je Verfahren Anfangsbestand, Einnahmen, Ausgaben und Endbestand; Umbuchungen zwischen Bank und Kasse (Geldtransit) werden bestandsneutral ausgewiesen, damit nichts doppelt zählt. Sie ist Grundlage für Berichte an Gericht und Gläubigerausschuss und Zuarbeit für die Schlussrechnung. flexx·Insolvenz erzeugt sie automatisch aus den Buchungen — inklusive Übergabe-CSV für winsolvenz-Dienstleister.
Auf drei Wegen. Erstens: Schuldner-Upload — die Sachbearbeitung gibt einen Link oder ausgedruckten QR-Code heraus, der Schuldner lädt seine Rechnungen ohne Login direkt ins richtige Verfahren hoch, ohne Einblick in irgendetwas anderes. Zweitens: ein Sammelpostfach, das eingehende E-Mail-Belege per Aktenzeichen und Schuldnername zuordnet. Drittens: Handy-Scan für Papierbelege. Die KI liest die Daten aus, der Dublettenschutz verhindert Doppelerfassung.
Jedes Verfahren ist in flexx·Insolvenz ein eigener Mandant mit eigenen Belegen, Konten, Rollen und Nummernkreisen. Die Kontextleiste zeigt bei jeder Erfassung, für welches Verfahren gerade gearbeitet wird; ein Umschalter wechselt bewusst — nicht versehentlich. Alle Abfragen sind technisch mandantenscharf: Eine Vermischung von Massen ist im System nicht vorgesehen und nicht möglich.
winsolvenz.p3 ist eine in deutschen Verwalterkanzleien weit verbreitete Software für die Verfahrensführung — Tabelle, Berichte, Fristen. flexx·Insolvenz tritt nicht in Konkurrenz dazu: Es führt die operative Buchhaltung der Betriebsfortführung und übergibt die Ergebnisse strukturiert — als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Übergabe-CSV für Dienstleister, die winsolvenz befüllen, plus Beleg-Paket mit Aktenzeichen-Metadaten für die Aktenablage. Kurz: Wir ersetzen winsolvenz nicht — wir füttern es.
Je Verfahren wird festgelegt, wer freigeben darf — mit Stufen nach Betrag: etwa ab 500 € zwei Unterschriften, ab 5.000 € zusätzlich die Verwaltung. Dieselbe Person kann nie zweimal unterschreiben; jede Freigabe wird mit Name und Zeitpunkt protokolliert. Externe Buchhaltungskräfte erfassen nur, die Entscheidung bleibt beim Verwalter oder der Sachbearbeitung — und der Prüfer-Zugang liest mit, ohne ändern zu können.
Der Gläubigerausschuss unterstützt und überwacht den Verwalter; dazu gehört klassisch auch die Prüfung von Kasse und Geldverkehr (§ 69 InsO). Praktisch braucht er Einsicht in Zahlen und Belege — ohne selbst etwas ändern zu können. flexx·Insolvenz bietet dafür den Prüfer-Zugang: alles lesen und exportieren, nichts bearbeiten. Das Audit-Protokoll zeigt zusätzlich, wer wann erfasst, freigegeben und gezahlt hat, und die E/A-Rechnung je Verfahren liefert die Zahlenbasis.
Per CSV-Datei: flexx·Insolvenz erkennt gängige Spaltennamen und Formate tolerant (deutsche und englische Beträge, verschiedene Datumsformate), überspringt Dubletten und legt Kunden bei Bedarf automatisch an. Hunderte offene Debitorenrechnungen aus dem Vorsystem sind so in Minuten drin. Danach erkennt der Bankabgleich eingehende Zahlungen auf diese Altforderungen, und das Mahnwesen läuft ganz normal darauf.
Weil in der Betriebsfortführung jede Bestellung Masse bindet. flexx·Insolvenz stellt deshalb die Freigabe vor die Bestellung: Bedarf anfordern, nach Betragsstufen freigeben, Bestellschein-PDF herausgeben. Trifft später die Rechnung ein, prüft das System sie automatisch gegen die freigegebene Bestellung und warnt bei Abweichungen. So wird über Geld entschieden, bevor es fließt — nicht hinterher diskutiert.
In Verfahrensdaten stecken personenbezogene Daten von Schuldnern, Gläubigern und Beschäftigten — und die Beteiligten unterliegen häufig Verschwiegenheitspflichten. flexx·Insolvenz läuft deshalb auf Ihrem eigenen Server in Deutschland: Belege, Datenbank und Backups bleiben in Ihrer Umgebung, die Software selbst sendet keine Daten an Dritte, und die optionale KI-Auslesung ist abschaltbar. Die datenschutzrechtliche Bewertung Ihrer Gesamtorganisation ersetzt das nicht — die gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten.
flexx·Insolvenz ist in der Einführungsphase: Preis und Paket werden im Gespräch auf den Fall abgestimmt — Kanzlei mit eigenen Verfahren, einzelnes Großverfahren oder Buchhaltungs-Dienstleistung. Eine formlose E-Mail genügt; wir melden uns mit einem Vorschlag und einer persönlichen Vorstellung am eigenen Fall.
Schreiben Sie sie uns — Antwort kommt innerhalb eines Werktags, und gute Fragen landen hier auf der Seite. Für allgemeine Buchhaltungsfragen: die Antworten beim Kernsystem flexx invoice.
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